Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Copypaper24
Copypaper24 Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche-Internetkunden.
1 Allgemeines-Geltungsbereich
1.1 Unsere Verkaufs-und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Dise gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltslos ausführen.
1.2. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur bei unserer ausdrücklichen, schriftlichen Anerkennung verbindlich.
1.3. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder der unverzüglichen Lieferung durch uns zustande.
1.4. Die in der Leistungsbeschreibung (Auftragsbestätigung) festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest.
1.5. Unsere Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen unsererseits über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
1.6. Auftragsänderungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und auch nur dann , wenn sie noch nicht mit der Fertigung begonnen wurde. Eventuelle Kosten für vom Besteller gewünschte Auftragsänderungen gehen zu Lasten des Bestellers.
2. Angebot - Angebotsunterlagen
2.1 Alle Angebote sind freibleibend, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte und sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde.
2.3 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt
auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich"
bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Preise - Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer
Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk",
einschließlich Verpackung.
3.2 Der Besteller ist zum Abzug von 2% Skonto auf den Nettopreis
berechtigt, wenn der Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungserstellung verzeichnet werden kann.
3.3 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer
gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis
netto (ohne Abzug) nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt
Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, auch diesen geltend
zu machen.
3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem
selben rechtlichen Verhältnis beruht.
4. Lieferzeit
4.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
4.2 Wir stehen für die rechtzeitige Beschaffung des
Liefergegenstandes nur ein, soweit wir den Liefergegenstand bzw. die
dafür erforderlichen Zulieferungen rechtzeitig erhalten. Wir werden
aber den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder nicht
rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. der
Zulieferungen informieren. Die Beweislast dafür, dass eine
Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung des
Liefergegenstandes von uns zu vertreten ist, obliegt dem Besteller.
4.3 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
4.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich aufkommender Mehraufwendungen zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.5 Kommt der Besteller im Fall des Annahmeverzuges einem
schriftlichen Abnahmeverlangen innerhalb angemessener Zeit nicht nach,
sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind in diesem
Fall berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des
vereinbarten Brutto-Kaufpreises zu verlangen, es sei denn, der
Besteller weist einen geringeren Schaden nach, oder den Ersatz des
effektiv entstandenen Schadens vom Besteller zu fordern.
4.6 Sofern die Voraussetzungen von Ziff. 4.4 vorliegen, geht die
Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über,
in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.7 Teillieferungen sind zulässig.
4.8 In Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlicher
unvorhergesehener Ereignisse, die die Ausführung eines Auftrages
behindern, sind wir für die Dauer der Behinderung an die vereinbarte
Lieferzeit nicht gebunden.
5. Versandbedingungen - Gefahrenübergang
5.1 Soweit der Versand nicht durch uns selbst vorgenommen wird,
rollen alle Sendungen auf Gefahr des Bestellers, dem auch die
Versicherung der Ware obliegt. Der Gefahrenübergang erfolgt im
Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch uns an den Versandbeauftragten
bzw. den Besteller.
5.2 Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme
der Ware, verdeckte Transportschäden spätestens innerhalb von sieben
Tagen nach Entdeckung, bei dem anliefernden Versandbeauftragten
schriftlich geltend zu machen.
5.3 Bei Versendung durch uns behalten wir uns die Wahl des Versandweges und die Versandart vor.
6. Gewährleistung und Haftung für sonstige Mängel
6.1 Garantien werden von uns nur im Rahmen individualvertraglicher Abreden übernommen.
6.2 Die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB gilt auch
dann, wenn der Kunde Besteller im Sinne von § 14 BGB ist und die
Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit erfolgt.
6.3. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue Ware wird - mit
Ausnahme von Schadensersatzansprüchen gem. Ziff. 7. dieser AGB - auf
ein Jahr begrenzt.
6.4. Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung - mit Ausnahme
von Schadensersatzansprüchen gem. Ziff. 7. dieser AGB - insgesamt
ausgeschlossen.
Reklamationen können weiter nicht anerkannt werden, wenn es sich
um zweite Wahl oder einen Sonderposten handelt und die
Gebrauchstüchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeinträchtigt wird.
Beim Kauf berücksichtigte Mängel können nicht als Reklamation geltend
gemacht werden. Reklamationen wegen Beeinträchtigungen, die nach dem
Stand der Technik unvermeidbar sind, wie die bei Echtholzfurnier bzw.
Leder unvermeidbaren Farbabweichungen bzw. Unregelmäßigkeiten der
Struktur, stellen keine Mängel dar, da die Ursache weder material-,
noch herstellungsbedingt ist. Dasselbe gilt für geringfügige
Abweichungen in der Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite,
Ausrüstung, Musterung und Farbe, soweit diese aufgrund gültiger Norm
zulässig sind.
6.5 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache
vorliegt, besteht - insoweit abweichend von § 439 Abs. 1 BGB - nach
unserer Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung.
Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der
Besteller, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand
an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht
wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen
Gebrauch.
6.6 Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) zu verlangen. Weitere Ansprüche des Bestellers sind
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des
Bestellers.
6.7 Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungszeit stellt der
Lieferer sämtliche Ersatzteile sowie den Einsatz des mobilen
Kundendienstes ohne Berechnung zur Verfügung. Soweit die
Gewährleistungszeit über die gesetzliche Gewährleistungszeit von zwei
Jahren hinausgeht, berechnet der Lieferer für weitere zwölf Monate
lediglich die jeweils gültige Fahrtkostenpauschale. Danach werden neben
der Fahrtkostenpauschale auch die durch die Gewährleistungstätigkeit
anfallenden Lohnkosten berechnet.
Soweit der Besteller Rechte aus den Rückgriffsregelungen des §§
478, 479 BGB geltend macht, schließen wir die Haftung auf
Schadensersatz - soweit gesetzlich zugelassen - aus.
7. Haftung
7.1 Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen
für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen
Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden,
die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für
Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns,
unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen
beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall
ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere
gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich
gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder
Teile derselben eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben haben, haften
wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der
garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware
eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines
solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst
ist.
7.2 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit
verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher
Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Wir haften jedoch nur,
soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind.
7.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt
insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
7.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Rücktritt
Wir sind jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers
wesentlich verschlechtert haben und infolgedessen die Erfüllung der
Verpflichtung des Bestellers gefährdet ist. Diese Voraussetzungen
gelten z.B. dann als erfüllt, wenn bei dem Besteller
Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen
Zahlungsansprüchen, Wechsel- und Scheckproteste erfolgen oder über das
Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein
solches eröffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese
Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, uns jedoch
nicht bekannt waren.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang
aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung (bei Zahlung durch Scheck
oder Wechsel bis zur Einlösung) vor.
9.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu
behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend gegen Neuwert zu
versichern.
9.3 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §
771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte in der Lage ist, die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
9.4 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. Umsatzsteuer)
unserer Forderung ab, die ihm aus einer Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur
Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch,
diese Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht
in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der
Besteller die uns abgetretenen Forderungen der Schuldner bekannt gibt,
alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörenden
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung
mitteilt.
9.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den
Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der
Kaufsache (Rechnungsendbetrag inkl. Umsatzsteuer) zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch
Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche, wie für die
unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
9.6 Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung
unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der
Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Vertragsverhältnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferbedingungen
Anwendung finden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
- die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sind
ausgenommen.
11. Gerichtsstand - Erfüllungsort
11.1 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das Amtsgericht am
Sitz des Lieferers oder die für unseren Geschäftssitz zuständige Kammer
für Handelssachen des Landgerichts zuständig. Wir sind jedoch auch
berechtigt, den Besteller an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu
verklagen.
11.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
12. Geltungsbereich
Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten vom 10.12.2008 an.